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Kurzinformation - Gefährliche Stoffe

Der Transport gefährlicher Güter auf Straße und Schiene stellt ein völlig unberechenbares Gefahrenmoment dar.
Solche Transporte müssen ab einer bestimmten Menge Transportgut daher mit eigenen Warntafeln gekennzeichnet sein.

Bei einem Unfall mit einem Transport gefährlicher Güter sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Egal, ob man als Beteiligter, als Zeuge oder als nachkommender Kraftfahrer davon betroffen ist.

  • Grundsätzlich gilt, den Unfallort so rasch wie möglich zu verlassen, und zwar gegen oder seitlich zur Windrichtung
    (es können giftige oder ätzende Dämpfe austreten).
  • Einen Abstand von mindestens 60 Metern einhalten,
  • Keine Zündquelle (Brand- Explosionsgefahr).


 

Gefahr Erkennen

Gefährliche Stoffe müssen durch Gefahrenzettel
oder -tafeln gekennzeichnet sein. Unabhängig
von den jeweiligen Vorschriften findet man auf
diesen Gefahrensymbole mit ähnlichem
Aussehen und nebenstehender Bedeutung:

gefstoff_01.jpg


Richtiges Verhalten

In Tankwagen und Kesselwagen werden täglich tonnenweise Chemikalien durch unser Land befördert.
Wenn sie bei einem Unfall frei werden, können giftige, ätzende oder erstickende Gaswolken entstehen.

Richtiges Verhalten (GAMS-Regel")

Gefahr Erkennen

Absperren
Anrainer bzw.
Neugierige warnen
Menschenrettung
Verletzte - unter Beachtung der
eigenen Sicherheit - bergen (Achtung:
keine Dämpfe einatmen, kein
Körperkontakt mit dem Gefahrengut).
Spezialkräfte anfordern
Unfallmeldung an die
Einsatzorganisationen.

 

Wenn Sie in Ihrem Pkw gefährliche Produkte transportieren - es gibt viele Artikel, die wir im täglichen Leben verwenden,
auf denen Sie Gefahrensymbole finden - achten Sie bei einem Unfall darauf, dass durch einen austretenden giftigen oder
ätzenden Inhalt niemand gefährdet wird!


Verhalten bei chemischen Gefahren

Chemische Stoffe können zu einer großen Gefahr für Mensch und Umwelt werden. Pannen bei der Verarbeitung,
Lagerung und dem Transport haben oft schwerwiegende Auswirkungen. Bei Explosionen und Bränden in Chemiebetrieben
oder nach Unfällen beim Transport gefährlicher Güter, können großräumige Schadstoffwolken Leben und Gesundheit der
Bevölkerung akut gefährden.

Wenn nicht von der Behörde anders mitgeteilt, gelten für den persönlichen Schutz folgende Grundregeln:

  • In geschlossenen Wohnräumen bleiben oder sich dorthin begeben und jeden nicht unbedingt notwendigen
    Aufenthalt im Freien vermeiden.
  • Fenster und Türen geschlossen hatten und soweit als möglich zusätzlich abdichten. Behelfsmäßig abdichten
    mit Klebestreifen und elastischen Kitten. Türschlitze mit feuchten, zusammengelegten Tüchern verstopfen.
  • Belüftungs- und Klimaanlagen abschalten.
  • Sofern Gefahr besteht dass die Kleidung mit chemischen Schadstoffen in Kontakt gekommen ist sollte die
    Bekleidung vor Betreten der Wohnung bzw. des Hauses abgelegt und gewechselt werden.
    Unbedeckte Körperteile gründlich mit fließendem Wasser waschen.
  • Feuchte Tücher vor den Mund gehalten, können für begrenzte Zeit einen relativen Schutz gegenüber einigen
    Schadstoffen gewährleisten.
  • Obst und Gemüse in schadstoffbelasteten Gebieten bis auf weiteres weder ernten noch verzehren.
  • Netzunabhängiges Radio für die Entgegennahme zusätzlicher behördlicher Mitteilungen bereithalten.
  • Behördliche Anordnungen (Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen) unbedingt beachten.

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Die Inhalte und Grafiken dieser Seite wurden der Webseite
des Niederösterreichischen Zivilschutzverband entnommen

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Donnerstag, 26. Oktober 2006, 11:31 Uhr

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