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Kurzinformation -
Gefährliche Stoffe
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Der Transport gefährlicher Güter auf Straße und Schiene stellt ein völlig
unberechenbares Gefahrenmoment dar. Solche Transporte müssen ab einer bestimmten Menge
Transportgut daher mit eigenen Warntafeln gekennzeichnet sein.
Bei einem Unfall mit einem Transport gefährlicher Güter sind besondere
Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Egal, ob man als Beteiligter, als Zeuge oder als
nachkommender Kraftfahrer davon betroffen ist.
- Grundsätzlich gilt, den Unfallort so rasch wie möglich zu verlassen, und zwar gegen
oder seitlich zur Windrichtung
(es können giftige oder ätzende Dämpfe austreten).
- Einen Abstand von mindestens 60 Metern einhalten,
- Keine Zündquelle (Brand- Explosionsgefahr).

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Gefahr Erkennen
Gefährliche
Stoffe müssen durch Gefahrenzettel oder -tafeln gekennzeichnet sein. Unabhängig von den
jeweiligen Vorschriften findet man auf diesen Gefahrensymbole mit ähnlichem Aussehen und
nebenstehender Bedeutung:
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Richtiges Verhalten
In Tankwagen und Kesselwagen werden täglich tonnenweise Chemikalien durch unser Land
befördert. Wenn sie bei einem Unfall frei werden, können giftige, ätzende oder
erstickende Gaswolken entstehen.
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Richtiges Verhalten (GAMS-Regel")
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Gefahr Erkennen
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Absperren
Anrainer bzw. Neugierige warnen |
Menschenrettung
Verletzte - unter Beachtung der eigenen Sicherheit - bergen (Achtung: keine Dämpfe
einatmen, kein Körperkontakt mit dem Gefahrengut). |
Spezialkräfte anfordern
Unfallmeldung an die Einsatzorganisationen. |
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Wenn Sie in Ihrem Pkw gefährliche Produkte transportieren - es gibt
viele Artikel, die wir im täglichen Leben verwenden, auf denen Sie Gefahrensymbole finden
- achten Sie bei einem Unfall darauf, dass durch einen austretenden giftigen oder
ätzenden Inhalt niemand gefährdet wird!
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Verhalten bei chemischen Gefahren
Chemische Stoffe können zu einer großen Gefahr für Mensch und Umwelt werden. Pannen
bei der Verarbeitung, Lagerung und dem Transport haben oft schwerwiegende Auswirkungen.
Bei Explosionen und Bränden in Chemiebetrieben oder nach Unfällen beim Transport
gefährlicher Güter, können großräumige Schadstoffwolken Leben und Gesundheit der
Bevölkerung akut gefährden.
Wenn nicht von der Behörde anders mitgeteilt, gelten
für den persönlichen Schutz folgende Grundregeln:
- In geschlossenen Wohnräumen bleiben oder sich dorthin begeben und jeden nicht unbedingt
notwendigen
Aufenthalt im Freien vermeiden.
- Fenster und Türen geschlossen hatten und soweit als möglich zusätzlich abdichten.
Behelfsmäßig abdichten
mit Klebestreifen und elastischen Kitten. Türschlitze mit
feuchten, zusammengelegten Tüchern verstopfen.
- Belüftungs- und Klimaanlagen abschalten.
- Sofern Gefahr besteht dass die Kleidung mit chemischen Schadstoffen in Kontakt gekommen
ist sollte die
Bekleidung vor Betreten der Wohnung bzw. des Hauses abgelegt und gewechselt
werden. Unbedeckte Körperteile gründlich mit fließendem Wasser waschen.
- Feuchte Tücher vor den Mund gehalten, können für begrenzte Zeit einen relativen
Schutz gegenüber einigen
Schadstoffen gewährleisten.
- Obst und Gemüse in schadstoffbelasteten Gebieten bis auf weiteres weder ernten noch
verzehren.
- Netzunabhängiges Radio für die Entgegennahme zusätzlicher behördlicher Mitteilungen
bereithalten.
- Behördliche Anordnungen (Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen) unbedingt beachten.
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Die Inhalte und Grafiken dieser Seite wurden der Webseite des Niederösterreichischen Zivilschutzverband entnommen |
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